
Was kann man bei einer schlechten Bewertung tun?
Wenn man als Unternehmen oder Selbstständiger eine unbegründete schlechte Bewertung erhalten hat, sollte man zuerst einen Screenshot davon machen. Damit sind die wichtigsten Beweise gesichert. Anschließend sollte man sich direkt an Google wenden und einen Antrag auf die Löschung oder die Abänderung des Kommentars stellen. Falls Google diesem Antrag nicht folgt, kann man prüfen lassen, ob ein Rechtsanspruch auf die Löschung besteht und Google eine Frist für das Entfernen der Bewertung setzen.
Wann besteht ein genereller Rechtsanspruch?

Steht einem anwaltliche Hilfe zu?
Wenn Google auf den Antrag der Löschung nicht reagiert und ein Rechtsanspruch besteht, kann man als letzte Möglichkeit einen Anwalt einschalten. Mittlerweile haben viele Rechtsanwälte mit falschen Bewertungen im Internet zu tun und versuchen dagegen anzukämpfen.
Fazit
Erhält man eine Bewertung oder eine Meinung, die nicht der Wahrheit entspricht oder dem Unternehmen schadet, sollte man nicht lang überlegen und sofort die oben genannten Maßnahmen ergreifen. Nur so hat man die Chance, dass eine Unwahrheit oder falsche Bewertung aus der Welt geschafft wird.