
Auto oder Navi gestohlen? – Was tun?
Zunächst ist es wichtig, die Tat bzw. den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Des Weiteren sollte der Diebstahl der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Denn der Einbruch in ein Auto sowie die Entwendung eines Kfz oder der Diebstahl von Utensilien in einem Kfz, wird durch die Teilkasko-Versicherung innerhalb der Kfz-Versicherung abgedeckt. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist wiederum die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei notwendig. Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast muss der Gläubiger (das finanzierende Kreditinstitut) oder der Leasinggeber informiert werden. Auch der Gang zu einem Anwalt kann von Vorteil sein.
Auto oder Navi gestohlen? – Anspruch auf Verzinsung der Entschädigung
