Auto oder Navi gestohlen?

Wurde Ihnen ein Auto gestohlen? Oder haben Sie Ihr Auto aufgebrochen vorgefunden und es fehlen wichtige Gegenstände wie beispielsweise ein Navigationssystem? Dann ist guter Rat teuer und die Frage, was nach dem fehlen der Gegenstände bzw. des Autos getan werden muss, kommt auf. Damit Sie wissen, was nach einem Diebstahl zu tun ist und welche Schritte Sie unternehmen können, werden nachfolgend wichtige Hinweise gegeben.

Auto oder Navi gestohlen? – Was tun?

Zunächst ist es wichtig, die Tat bzw. den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Des Weiteren sollte der Diebstahl der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Denn der Einbruch in ein Auto sowie die Entwendung eines Kfz oder der Diebstahl von Utensilien in einem Kfz, wird durch die Teilkasko-Versicherung innerhalb der Kfz-Versicherung abgedeckt. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist wiederum die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei notwendig. Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast muss der Gläubiger (das finanzierende Kreditinstitut) oder der Leasinggeber informiert werden. Auch der Gang zu einem Anwalt kann von Vorteil sein.

Auto oder Navi gestohlen? – Anspruch auf Verzinsung der Entschädigung

Bei Diebstahl des Kfz oder Entwendung von Kfz-Inhalten haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung wird gemäß § 91 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für das Jahr mit 4 Prozent verzinst, wenn die Entschädigung nicht nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige geleistet wurde. Viele Versicherer suchen in der Schadensmeldung nach Unstimmigkeiten, damit keine Entschädigung gezahlt werden muss. Oder Unterstellen dem Versicherten arglistige Täuschung oder sogar, dass Auto oder Wertgegenstände selbst entwendet zu haben. Daher sollten Sie bei Diebstahl des Autos oder Entwendung von Eigentum aus dem Auto, unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Schadensantrag muss korrekt ausgefüllt werden. Selbst Kilometernennungen und Zweitschlüsselangaben können zur Stolperfalle werden.